Zuweisungen aus Institutionen:
Optimal wäre ein Erstgespräch 1-2 Wochen vor Austritt,
an welchem wir den genauen Auftrag und den allfälligen ersten Termin nach Austritt festlegen.
Wir sind dankbar für einen pflegerischen Überweisungsbericht und (evtl.) den ärztlichen Austrittbericht.

Zuweisungen von Hausärzten und Psychiatern:
Optimal wäre ein Erstgespräch in der Praxis.
Wenn dies kurzfristig nicht realisierbar ist, besuchen wir in Ausnahmen auch direkt den Klienten.

Zuweisungen von Sozialdiensten, Vormundschaftsbehörden:
Wir benötigen ZWINGEND ein Erstgespräch mit dem Klient und dem Beistand / Vormund / Sozialarbeiter.
Es wird das Vorgehen und die Zielsetzung besprochen und die Aufgaben verteilt
(Personalien erstellen, Verordnung beim Arzt einfordern).

In jedem Fall benötigen wir ein Verordnung (über 6 Monate) und die Personalien.
Die Verordnung wird von der jeweiligen Psychiatriepflegefachperson erstellt
und dem Arzt (Psychiater oder Hausarzt) zur Bestätigung vorgelegt.
Sollte die Verordnung auch Medikamenten - oder Depotabgabe beinhalten,
benötigen wir vor der ersten Abgabe die entsprechenden Dauerrezepte.

Die Verordnung muss "just do it" spätestens 3 Wochen nach Betreuungsbeginn vorliegen.
Senden Sie die Verordnung bitte nicht an die Krankenkasse, sondern an das entsprechende Teammitglied von "just do it".